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Branntweinsteuer

In Deutschland wird für alle Spirituosen eine noch als Branntweinsteuer bezeichnete Verbrauchsteuer erhoben, die dem Bund zufließt. Die Besteuerung wird von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein verwaltet. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2001 € 2,1 Mrd. Pro Liter purem Alkohol müssen 13,03 Euro an die Steuerbehörde abgeführt werden, was den zum Teil hohen Preis von Spirituosen im Vergleich zu vergorenen Produkten, wie zum Beispiel Bier, erklärt.

Der Unterschied

Brände, Wässer und Geiste werden im Volksmund als "Schnäpse" bezeichnet. Als kleine Richtschnur gilt:

  • Steinobst z.B. Kirsch, Mirabell, Quetsch = Wasser
  • Kernobst z.B. Apfel, Birne, Trauben = Brand
  • Beerenobst = Geist

Variationen aus Weintrauben

Bei Hefe- und Tresterbrand greifen wir auf die lange Tradition der Pfälzer Winzer zurück. Gewürztraminer Tresterbrand kennen Sie vielleicht auch als Grappa oder als Marc de Gewurz.

Unsere Geiste

Reife Früchte werden an Wald- und Wiesenrändern rund um den Pfälzer Wald (Ausnahme: Kiwi) gesammelt: Die Schlehe (Schwarzdorn) ist eine schwarzbläuliche Frucht, sie enthält einen Steinkern und schmeckt leicht nach Marzipan. Waldhimbeeren haben ein ganz typisches intensives Aroma...

Für einen guten Geist setzen wir den frischen, vollreifen Beeren hochprozentigen Alkohol zu und lassen das Ganze ziehen. Der Alkohol nimmt das Frucht-Aroma auf. Das Beeren-Alkohol-Gemisch wird dann gebrannt.